Kontakt

Pfarrerin Bettina Mohr
Magdeburger Straße 3
35041 Marburg-Wehrda
Tel.: 06421/84985

Kircheneintritt

Es gibt sicher viele persönliche Gründe für einen Kirchenaustritt. Wenn dieser Austritt Ihnen heute Leid tut, gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit des Wiedereintritts in die Kirche. Dabei bieten wir an der Trinitatiskirche drei Vorgehensweisen an, nachdem Sie sich mit Ihrem Eintrittswunsch im Pfarramt gemeldet haben.

  1. Der Kircheneintritt geschieht im Sprechzimmer der Pfarrerin im Pfarrhaus an einem beliebigen Wochentag. Dazu wird ein Mitglied des Kirchenvorstandes als Zeuge bzw. Zeugin eingeladen. Es gibt ein kurzes Gespräch, in dessen Verlauf das Widereintrittsformular ausgefüllt wird. Es folgt eine kurze Anrede an Sie, in der die Chancen und Möglichkeiten der Zugehörigkeit zur Gemeinde Jesu Christi angesprochen werden; dann werden Sie noch einmal (im Beisein der Zeugin bzw. des Zeugens) gefragt, ob Sie eintreten wollen und nach Ihrem Ja erfolgt die Wiederaufnahme. Diese Form des Wiedereintritts wir am häufigsten gewählt.
  2. Der Kircheneintritt geschieht an einem Sonntag vor dem Gottesdienst im Büro der Pfarrerin in der Kirche. Alles läuft hier in ähnlichem Rahmen ab wie unter 1. An die Wiederaufnahme schließt sich Ihr Gottesdienstbesuch an. Die Stärke dieser Form liegt darin, dass durch den unmittelbar anschließenden Gottesdienstbesuch der Tag des Wiedereintritts besonders hervorgehoben wird.

Bei den Formen 1. und 2. geschieht der Kirchenwiedereintritt – wenn man von den Zeugen und möglicherweise eigenen Familienmitgliedern absieht – praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bei der letzten Möglichkeit ist das anders.

  1. Der Kircheneintritt geschieht im Gottesdienst vor der ganzen Gemeinde. Es erfolgen eine sehr kurze Anrede an Sie und die Gemeinde und dann ein liturgischer Akt mit der Wiederaufnahme. Wenn Sie sich nicht scheuen, vor der Öffentlichkeit einer Gemeinde in die Kirche wiedereinzutreten, ist diese Form wahrscheinlich die echteste Form, weil Sie nach dem Gottesdienst sicher auch von etlichen Gemeindegliedern freudig und herzlich wieder in der Gemeinde willkommen geheißen werden.

Ihr Kirchenwiedereintritt wird dem Kirchenvorstand in der nächsten Sitzung bekannt gegeben und eine Kopie des Wiederaufnahmeprotokolls geht an das Kirchenkreisamt, das ihre Kirchenmitgliedschaft dem Einwohnermeldeamt meldet.

Für das Gespräch über den Wiedereintritt ist es erforderlich, dass Sie wissen, wann und wo Sie getauft wurden.